09-01-2015, 22:11
@beppo:
Danke für die Rückmeldung. Die Kombination 3/5 steht nicht zur Debatte, das schließe ich aus. Momentan bin ich allerdings noch in Steuerklasse 3 und muss für die neue Arbeitsstelle eine Steuerklasse angeben und mich somit kurzfristig entscheiden und die entsprechenden Schritte (beim Finanzamt) in die Wege leiten.
Falls du das mit "Voraussetzungen für eine gemeinsame Veranlagung" meinst: Es bestand im Steuerjahr 2015 an wenigstens einem Tag noch ein gemeinsamer Haushalt und ein Zusammenleben. 2015 ist das Jahr der Trennung.
Wenn ich das richtig sehe, bin ich also nicht gezwungen, in Steuerklasse 1 zu wechseln. Vielmehr könnte ich - mit meiner Noch-Ehefrau - Steuerklasse 4/4 wählen. Die wird wahrscheinlich sagen, ich hätte aber gern Steuerklasse 2. Weiß jemand was dazu?
Danke für die Rückmeldung. Die Kombination 3/5 steht nicht zur Debatte, das schließe ich aus. Momentan bin ich allerdings noch in Steuerklasse 3 und muss für die neue Arbeitsstelle eine Steuerklasse angeben und mich somit kurzfristig entscheiden und die entsprechenden Schritte (beim Finanzamt) in die Wege leiten.
Falls du das mit "Voraussetzungen für eine gemeinsame Veranlagung" meinst: Es bestand im Steuerjahr 2015 an wenigstens einem Tag noch ein gemeinsamer Haushalt und ein Zusammenleben. 2015 ist das Jahr der Trennung.
Wenn ich das richtig sehe, bin ich also nicht gezwungen, in Steuerklasse 1 zu wechseln. Vielmehr könnte ich - mit meiner Noch-Ehefrau - Steuerklasse 4/4 wählen. Die wird wahrscheinlich sagen, ich hätte aber gern Steuerklasse 2. Weiß jemand was dazu?