13-01-2015, 15:24
Deine Post war doch nur eine Weihnachtskarte, höchstens noch irgendwas zum Umgang? Welchen Sinn hätte es, das über einen Anwalt gehen zu lassen?
Zum Unterhalt: Es gibt also einen Titel. Wenn ich denke, mit welcher überbordnenen Energie Väter um Geld angegangen werden, wäre das schon mal eine nähere Untersuchung wert. Immerhin könnte sie mit Teilerwerbstätigkeit vielleicht über die Aufstockermethode zahlen. Was macht sie denn? ALG 2 Empfängerin?
Zum Unterhalt: Es gibt also einen Titel. Wenn ich denke, mit welcher überbordnenen Energie Väter um Geld angegangen werden, wäre das schon mal eine nähere Untersuchung wert. Immerhin könnte sie mit Teilerwerbstätigkeit vielleicht über die Aufstockermethode zahlen. Was macht sie denn? ALG 2 Empfängerin?