13-01-2015, 15:58
§170 StGB ist fast immer eine Sackgasse, abgesehen davon halte ich diesen Paragrafen angesichts der zivilrechtlichen Möglichkeiten für hirnrissig und grundsätzlich für unethisch. Bei einer Mutter geht das garantiert so aus: Das Verfahren wird eingestellt. Und dann hat sie es amtlich, dass ihr auch beim Unterhalt keiner was kann.
Ein Titel existiert, also kann die Beistandschaft in die Vollstreckung gehen. Haben die das probiert? Wer nicht mitbetreuen will und sonst nichts beitragen will, soll auch Unterhalt zahlen.
Ein Titel existiert, also kann die Beistandschaft in die Vollstreckung gehen. Haben die das probiert? Wer nicht mitbetreuen will und sonst nichts beitragen will, soll auch Unterhalt zahlen.