14-01-2015, 20:26
Vielleicht sollte man mal eine Umgangspflegschaft beantragen, anstatt ständig irgendwelchen Umgängen hinterherzulaufen, vollstreckbar oder nicht.
Das ist ein einziger Schriftsatz:
wird beantragt den Umgang wie folgt zu regeln...auf die Folgen einer Zuwiderhandlung gemäß §89 FamFG hinzuweisen und eine Umgangspflegschaft einzurichten...
Sollte eigentlich nicht so schwer sein. Ich meine ich habe schon vor sehr langer Zeit bei anderer Gelegenheit darauf hingewiesen, dass deine Anwältin dich melkt.
Das ist ein einziger Schriftsatz:
wird beantragt den Umgang wie folgt zu regeln...auf die Folgen einer Zuwiderhandlung gemäß §89 FamFG hinzuweisen und eine Umgangspflegschaft einzurichten...
Sollte eigentlich nicht so schwer sein. Ich meine ich habe schon vor sehr langer Zeit bei anderer Gelegenheit darauf hingewiesen, dass deine Anwältin dich melkt.