(14-01-2015, 22:33)p__ schrieb:Es gibt einen Beschluss OLG Hamm aus 2013:(14-01-2015, 21:17)webmin schrieb: Die GAin ist zwar OK und mit Sicherheit nicht zu meinem Nachteil aber das GA läuft schon seit September
Mir ist der tatsächliche Status deiner Umgangsregelung fürs letzte halbe Jahr immer noch nicht klar, aber klar ist jetzt, dass dir mit Verzögerungs- und Zermürbungstaktik in Kombination mit einem Richter "Nichtentscheid" der Umgang sabotiert wird. Jetzt ist daran nichts mehr besser zu machen, denn die sich gegenseitig selber blockierenden Helferinstanzen hocken alle schon in deinem Fall drin.
Du hast geschrieben, der der Richter hätte den Umgang per einstweiliger Anordnung geregelt. Wurde diese Regelung eindeutig gebrochen oder war das nur eine Minimalregelung, die Ferien hingegen eine davon unabhängige Absprache? Wenn gebrochen, was hindert deine Anwältin daran, Ordnungsgeld zu beantragen? Versuche, das strukturierter, mit Vorgeschichte und Voraussetzungen darzustellen. Wenn du wie jetzt einen neuen Thread machst, solltest du die Vorgeschichte erneut mitliefern.
Zitat:Umgang alle 14 Tage von Freitag 14.00 bis Samstag 18.00 (Kind damals 3 Jahre alt)Zum Zwecke der Osterferien sassen wir nun in der Mediation.
Sommerferien 2013 muss für 14 MÖGLICH sein(kam letztendlich nur mit viel Mühe zu Stande)
Weihnachten 2013 2. Weihnachtstag von 9.00 - 18.00
Des Weiteren wurde den Eltern eine Mediation auferlegt.
In dieser sollte auch gleich die Ausgestalltung der Umgänge erfolgen
In dieser sollte auch alle weiteren Umgänge für 2014 geklärt werden.
Zum Schluß der Passus aus §89
KM wurde direkt vom Richter belehrt.
Mediator: Wir müssen erst einmal die Ängste der Mutter klären.
KM: Der Vater hat..............
Mediator: Diese Traumatisierung wird wohl auch die Ursache für die Umgangshemmung................
KV:?????????
Mediator: Wir müssen erst einmal die Sache aufarbeiten......
KV: Sache?
Mediator: das wird eine lange Prozedur
KV: Osterferien?
Mediator: Wenn sie dieses Jahr nicht im Urlaub fahren können, dann vielleicht nächstes Jahr......
KV:Tschüss
Osterferien sollte dann per EA erfolgen, leider war mein RA damals nicht in der Lage zeitnah einen Antrag zu stellen, und wurde dann mit dem Hinweis abgelehnt, da ich die Mediation abgebrochen hatte und die Zeit für eine mündl. Verhandlung nicht mehr ausreiche.
Zum ablenken erlaubte die KM an dem Freitag, wo kein Umgang ist, 3 St. Umgang.
(wurde 5x eingehalten und wieder eingestampft)
Sommerferien 2013:
Schreiben an KM: Möchte im Sommer von .. bis .. mit ....... in den Urlaub
KM: Bääähh erst Mediation!!!
KV: EA am AG==> JA schaltete sich ein und setzte mit meinem Erstaunen den 10 Tägigen Sommerumgang um(mit Abstrichen)
Danach folgte:
Keine Herbstferien
Keine Weihnachtsferien(ich hatte zw Weihn. und Neujahr normalen Umgang)
Dieses war aber augenscheinlich der Fehler meines völlig überlasteten RA und liess 1 Termin nach dem Anderen verstreichen.
Ich versuchte wieder zu Ostern Umgang zu bekommen, KM signalisierte entgegenkommen.
Kurz vor Toresschluss hiess es wieder:
Nur mit Mediation!
Ich bekam ein neuen Job und konnte ohnehin den Umgang nicht warnehmen.
Neue RAin:
Schreiben an KM: Sommerferien 3 Wochen
KM: Nixe
Antrag AG: Umfangreiches Umgangsrecht, detailiert mit Ferien Geburtstag............
Termin:
R: Was spricht gegen den Sommerurlaub mit dem Vater?
KM: Er muss unbedingt zum Kardiologen und kann nicht verschoben werden.
........
........
Kurzform: Richter überzeugte schnell die KM durch ein Anruf beim Arzt dass nichts gegen den Umgang spräche.
R: 1) Die Urlaubsregelung erfolgt jetzt schnell im Form von einer EA
2) Es wird ein Lösungsorientierter GA eingesetzt
3) Die Eltern verpflichten sich einer Mediation
Ich fuhr nun mit dem Kleinen im Urlaub.
Wegen den Herbstferien machte ich ein Termin mit dem Mediator
KM stellte bereitwillig einen Dienstag(2,5 St. in Aussicht)
Dann sprach ich die Herbstferien an
KM: Ich müsse aber dann im Gegenzug alle Klagen ruhen lassen
KV: Dann müsste ja die GAin ihre Arbeit komplett einstellen
KM: Ja
KV: Dann gehe ich jetzt darauf ein und in 2 Monaten sagst du wieder : Aprill, Aprill
Schweigen
Mediator: So viel Vertrauen müssen Sie schon aufbringen
KV: OK dann nehmen wir die Weihnachsferien mit rein und machen das mit richterlicher Billigung.
KM: Nee mit Gericht mache ich nicht nicht mit.
Mediator: Entweder Klagen oder Mediation
KV: Tschüss
1, 5 Mon. hatte es gedauert bis die GAin angefangen hat.
Bei einem Termin bei der KM meinte die GAin sie würde mich kennen und entliess sich als Befangen.
Die Frau habe ich noch nie gesehen oder gehört.
Anfang Nov. kam eine neue GAin und machte Gas.
Bei mir war alles schnell erledigt, bei der KM verzögerte sich ständig alles.
Sie lud uns zu einer gemeinsamen Gesprächsrunde ein.
Da wir uns nicht auf auf einen Nenner einigen konnte(KM alle Feiertage, Vater keine)
GAin schlug mehrere Modelle vor.
A nach den obigen Modell
B ausgewogen aber nicht zusammenhängend
C zusammenhängend Vater komplett Weihnachten KM Rest
Ich habe der KM zw. B und C entscheiden lassen
KM: Für mich kommt nur A in frage
Wir haben dann leztendlich 3 Tage vor Weihnachten A zugestimmt und unseren Protest auch gleichzeitig dem Gericht mitgeteilt Am letzten Tag wurde es mit Fax bestätigt.
Vom 2 Weihnachtstag bis 31.
3 St. bevor ich den Kleinen abholen sollte, kam wegen Krankheit eine Absage
Ein Attest habe ich bis heute nicht gesehen
den Rest kennt ihr
Dies ist eine Absolut kurze Abfassung, es fehlt viel.
Timo, sehr pauschal, dein Fall kann man nicht ansatzweise auf meinen Fall übertragen.
Ganauso wenig wie du die Gedanken deines Richters, GA, VP nicht auf meine übertragen kannst.
Aber auch dies wirst du noch lernen müssen.
Wenn Diese Broschüre stets so beachtet würde, wie es dort steht, gäbe es das tfaq nicht mehr.