15-01-2015, 19:08
(15-01-2015, 11:53)raid schrieb: Fazit: Elterngespräche nur (zusätzlich), wenn vorab der Umgang inkl. Vollstreckbarkeit gerichtlich geregelt wurde!ja!
Einer der wenigen Sätze, die ich in diesem Thread uneingeschränkt teile.
Im eigenen Verfahren hatte ich schon zu Beginn gegen den Rat meiner damaligen RAin der vom JA eingeschalteten Diakonie mitgeteilt, dass ich hinten nicht verhandele, solange die KM vorne schießt.
Und ich hatte die Sache gleich "hochgespielt" und den Geschäftsführer dieser Diakonie wegen allem Möglichen angeschrieben und Strafverfahren angedroht, wenn ich seine Institution noch einmal in meinem Verfahren sehe ...
Er hat schnell die gute Laune verloren
Damit habe ich keine Sympathien erworben. Die braucht man aber auch gar nicht.
Was man unbedingt braucht, ist Ausdauer, Konsequenz Zeit und Muße.
Diese Fähigkeiten hat Webmin, obwohl es ihm die Mütterfront wirklich ncht leicht macht.
Die Mutter seines Kindes wird es nicht mehr lange durchhalten. Da bin ich mir sehr sicher.