15-01-2015, 22:08
(15-01-2015, 21:46)kay schrieb: ...gilt es soweit ich weiss als zugestellt.Nee, ist nicht im Verfügungsbereich des Adressaten gelandet. Einwurf-Einschreiben ist da besser, weil das in den Briefkasten geworfen wird (Verfügungsbereich des Empfängers) und die Post das dokumentiert...
Das Paradoxe hier ist ja: I c h brauche sie für nix mehr. Es kann meinerseits nur darum gehen, ihr Informationen über unseren Sohn zukommen zu lassen oder ihr meine Unterstützung zu einem Umgang anzubieten, den der Junge mitmachen würde.
Wer nicht taktet, wird getaktet...