Zwischenzeitlich hat sich einiges getan:
ich hatte die Einkünfte und die Ausgaben in einem Brief "verpackt" und Belege beigefügt.
Daraufhin kam ein Schreiben, in welchem die "angeführten Unterlagen" vollständig vorzulegen sind;
die obligatorische Androhung "gerichtlicher Schritte" blieb nicht aus.
Ich habe daraufhin höflich um eine Aufstellung der fehlenden Unterlagen gebeten.
Anstatt dies zu beantworten, kam wieder bekanntes Standardschreiben in dem
ich aufgefordert werde, deren Fragebogen auszufüllen und die "geforderten Unterlagen" (welche
noch immer nicht konkret benannt wurden) vorzulegen.
Und wieder wird mit gerichtlicher Klage gedroht.
Ich schwanke nun zwischen
- "einen saftigen Brief schreiben, ob sie der deutschen Sprache überhaupt mächtig ist und was sie an meiner Frage nicht versteht"
- einfach abzuwarten und sie klagen zu lassen (auf was eigentlich - ich habe gem. §1605 BGB Auskunft erteilt)
- Strafanzeige wegen Nötigung gem. § 240 StGB zu stellen, denn ich werde rechtswidrig unter Drohung "gerichtlicher Schritte" genötigt einen Fragebogen auszufüllen, der aus Sicht des Datenschutzes zumindest höchst bedenklich ist.
ich hatte die Einkünfte und die Ausgaben in einem Brief "verpackt" und Belege beigefügt.
Daraufhin kam ein Schreiben, in welchem die "angeführten Unterlagen" vollständig vorzulegen sind;
die obligatorische Androhung "gerichtlicher Schritte" blieb nicht aus.
Ich habe daraufhin höflich um eine Aufstellung der fehlenden Unterlagen gebeten.
Anstatt dies zu beantworten, kam wieder bekanntes Standardschreiben in dem
ich aufgefordert werde, deren Fragebogen auszufüllen und die "geforderten Unterlagen" (welche
noch immer nicht konkret benannt wurden) vorzulegen.
Und wieder wird mit gerichtlicher Klage gedroht.
Ich schwanke nun zwischen
- "einen saftigen Brief schreiben, ob sie der deutschen Sprache überhaupt mächtig ist und was sie an meiner Frage nicht versteht"
- einfach abzuwarten und sie klagen zu lassen (auf was eigentlich - ich habe gem. §1605 BGB Auskunft erteilt)
- Strafanzeige wegen Nötigung gem. § 240 StGB zu stellen, denn ich werde rechtswidrig unter Drohung "gerichtlicher Schritte" genötigt einen Fragebogen auszufüllen, der aus Sicht des Datenschutzes zumindest höchst bedenklich ist.