16-01-2015, 10:45
Die Wirkungen des betriebenen Gerichtsverfahrens sind nicht gross, können aber in alle Richtungen gehen. Auch dahin, dass er was ziemlich Eindeutiges vorweisen kann, wenn ihm mal später vorgeworfen wird, kein Interesse für die Kinder gehabt zu haben. Das Verfahren also deswegen konsequent betreiben, um es amtlich zu bekommen, dass man alles ausgereizt hat, um gelebte Vaterschaft zu erreichen.
Des Desinteressevorwurf ist nämlich einer der stabilisierenden Eckpunkte und würde in obige Liste gehören. Der kommt in verschiedenen Gewändern und schon recht früh. Der in der Liste genannte spärliche Umgang nach Gutsherrinnenart wird nämlich dem Vater angelastet, er könnte ja, er hätte ja öfter, alles seine Schuld. Daraus verfestigt sich das bewiesene Desinteresse des Vaters.
Des Desinteressevorwurf ist nämlich einer der stabilisierenden Eckpunkte und würde in obige Liste gehören. Der kommt in verschiedenen Gewändern und schon recht früh. Der in der Liste genannte spärliche Umgang nach Gutsherrinnenart wird nämlich dem Vater angelastet, er könnte ja, er hätte ja öfter, alles seine Schuld. Daraus verfestigt sich das bewiesene Desinteresse des Vaters.