Ich dachte an folgene Konstellation:
EX heiratet NEXT. Ich verliere das Sorgerecht, aus welchen Gründen auch immer. EX ist dann alleinige Sorgeberechtigte.
EX stellt Antrag bei Gericht gemeinsame Sorge auf NEXT zu übertragen.
Bin ein wenig verwirrt, da bei Google die Rede vom "kleinen Sorgerecht" ist.
Aber der § 1687b ist dahingehend ziemlich eindeutig.
Wie sieht dies denn bei eine Sorgerechtsübertragung aufs JA aus? Dort gibt es dann aber keinen Elternteil mehr, der das Sorgerecht hat.
Sprich aufgrund Kindesgefährdung und Verwahrlosung.
EX heiratet NEXT. Ich verliere das Sorgerecht, aus welchen Gründen auch immer. EX ist dann alleinige Sorgeberechtigte.
EX stellt Antrag bei Gericht gemeinsame Sorge auf NEXT zu übertragen.
Bin ein wenig verwirrt, da bei Google die Rede vom "kleinen Sorgerecht" ist.
Aber der § 1687b ist dahingehend ziemlich eindeutig.
Wie sieht dies denn bei eine Sorgerechtsübertragung aufs JA aus? Dort gibt es dann aber keinen Elternteil mehr, der das Sorgerecht hat.
Sprich aufgrund Kindesgefährdung und Verwahrlosung.