16-01-2015, 20:45
Nein, das ist alles nicht möglich. Sieh dir mal die Sorgerechtsparagrafen im BGB an. Dort sind die Eintritts- und Austrittstüren ins Sorgerecht geregelt. Für einen Stiefelternteil gibt es keine Eintrittstür. Ausser, er wird zum Elternteil - das ist dann aber keine Sorgerechtsübertragung, sondern eine Adoption.
Der Begriff "kleines Sorgerecht" ist eine Erfindung. In Wirklichkeit handelt es sich dabei um die gleichen Möglichkeiten, wie sie ein nichtsorgeberechtigter Elternteil hat. Mit der zusätzlichen Einschränkung, dass dies auch noch in Abhängigkeit des Sorgeberechtigten passiert. In der Praxis sieht es freilich anders aus.
Der Begriff "kleines Sorgerecht" ist eine Erfindung. In Wirklichkeit handelt es sich dabei um die gleichen Möglichkeiten, wie sie ein nichtsorgeberechtigter Elternteil hat. Mit der zusätzlichen Einschränkung, dass dies auch noch in Abhängigkeit des Sorgeberechtigten passiert. In der Praxis sieht es freilich anders aus.