17-01-2015, 00:28
(16-01-2015, 15:09)Nappo schrieb: Unabhängig der fehlenden Aussicht auf Erfolg, müsste ich in der Beschwerdeinstanz ja etwas beantragen.
In erster Linie geht es um Fehler, die in der niedrigeren Instanz gemacht wurden und nicht um Neues. Zu beachten ist auch die Anwaltspflicht am OLG.
Und reg dich nicht auf über die üblichen Standardformeln von Schreibern auf, die gar nicht verstanden haben was du eigentlich tust und wo du stehst. Das langweilt doch nur.