Na, wenn sie denn ein Ordnungsgeld bekommt, widerspruch einlegt, dann kann ich mir den Umgang wohl die nächsten monate wohl abschreiben.
Wenn sie in widerspruch geht, müsste ich alle 14 Tage erneut Ordnungsgeld beantragen? Oder wird das anschliessend in Summe behandelt?
Wenn sie in widerspruch geht, müsste ich alle 14 Tage erneut Ordnungsgeld beantragen? Oder wird das anschliessend in Summe behandelt?