Moin Genosse,
ich bin mit meinen Hinweisen bezüglich Nappos Vorgehen nicht allein.
Lies einfach die Stellungnahme der Verfahrensbeiständin!
Die Geschwister sagen mE ziemlich genau, was gar nicht ging und nicht geht und
die Beiständin hat deutlich Stellung bezogen.
Ich habe mal rasch formatiert...
Weiteres Gefuchtel des Vaters mit Brechstangen könnte
a) zur weiteren Abwehr der Kinder führen und obendrein und deshalb
a) zum gerichtlichen Umgangsausschluß führen, uU mit Annäherungsverbot.
Und dann ist wirklich Schluß mit gelebter Vaterschaft.
Ich schreibe dies aus Erfahrungen in eigener Sache, in Begleitung anderer Familien seit vielen Jahren und in ständiger Teilnahme und aus Beratungen in örtlichen Vätergruppen.
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Ansonsten bitte ich Dich um Mäßigung. Woher willst Du wissen, was ich außerhalb des Forum mache und womit ich mein Geld verdiene? Mein Rat ist gefragt und wer ihn berücksichtigt, der hat deutlich weniger Probleme. DAS kann ich ganz selbstbewußt feststellen. Garantien gibt es natürlich nicht. Nirgends!
S.
ich bin mit meinen Hinweisen bezüglich Nappos Vorgehen nicht allein.
Lies einfach die Stellungnahme der Verfahrensbeiständin!
Die Geschwister sagen mE ziemlich genau, was gar nicht ging und nicht geht und
die Beiständin hat deutlich Stellung bezogen.
Ich habe mal rasch formatiert...
(15-01-2015, 22:20)Nappo schrieb: (...)
Die Ablehnung gegenüber der Familie des Kindesvaters begründen die beiden insebsondere mit zahlreichen Vorkommnissen in der Vergangenheit, in denen sich der Kindesvater an den Besuchswochenenden nur eingeschränkt um sie gekümmert oder bemüht habe.
Außerdem habe es Situationen gegeben, in denen die beiden Schwestern sogar Angst vor dem Kindesvater gehabt haben.
X erklärt sehr deutlich, dass sie in den letzten Jahren selbstbewusster geworden sei (sie ist jetzt fast 15; Verf.Nappo) und nun auch in der Lage wäre, ihren Willen und ihre Meinung dem Vater gegenüber zu vertreten, was sie in einem noch jungen Kindesalter nicht gekonnt habe und eher die jüngere X (sie ist jetzt 12, Verf. Nappo) sich dem Vater gegenüber durchsetzen konnte.
Auf meine Nachfrage, ob es denn möglich wäre, wie vom Kindesvater angeregt, zunächst einen "losen" Kontakt anzubahnenn, eventuell durch Briefe oder Anrufe, erklären auch beide Mädchen, dass sie dies ebenfalls nicht möchten.
X erläutert, dass sie zum jetzigen Zeitpunkt gar nicht sagen will, wann sie wieder Kontakt zum Vater haben möchte. Außerdem würde sie dann selber über die Ausgetsaltung bestimmen wollen.
Wir sprechen auch über die Möglichkeiten eines begleitenden Umgangs, aber auch dies lehnen die beiden Schwestern ab.
Beide Mädchen führen aus, wie sehr sie dieses Verfahren und alle vorherigen, aber auch alle Gespräche, die sie in diesem zusammenhang führen mussten, belasten würden.
X und X erklären, dass sie eigentlich, nachdem sie schon längere Zeit keinen Umgang mehr mit dem Vater hatten, zur Ruhe gekommen wären.
Auch das gesundheitliche Befinden vor allem von X, betreffend ihre Allergien, habe sich in den letzten Monaten sehr verbessert.
X erläutert zudem, dass sie slbst, wenn die Kindesmutter sie gebeten hätte, doch Kontakt zum Vater aufzunehmen oder zu halten, dies abgelehnt habe, und X bestätigt dies ebenfalls von ihrer Seite.
(...)
Herr X ist der Meinung, dass es sowohl für ihn und seine Familie, wie für seine Töchter wichtig sei, dieses Verfahren aufrechtzuerhalten.
Er möchte nichts unversucht lassen, um wieder einen guten und geregelten Kontakt zu seinen Töchtern aufnehmen zu können.
Meine persönliche Einschätzung als VB:
Würde der Kindesvater weiterhin auf die Umsetzung der Umgangskontakte bestehen oder sollte er über neue gerichtliche Verfahren, "sein Umgangsrecht" (ja, sie schreibt dies in Anführungszeichen!) mit seinen Töchtern durchzusetzen, würde dies meines Erachtens zu seiner noch größeren Entfremdung der Kinder zu ihm und seiner Familie führen.
Eine Anordnung der Umgangskontakte, möglicherweise sogar über eine Zwangsmittelandrohung würde dem Kindesohl schaden und mit Sicherheit keine Befriedung in dem Verhältnis der Familie X/X herbeiführen.
Die beiden Mädchen getrennt aufzufordern, den Kontakt zum Vater aufzunehmen, scheint mir äußerst bedenklich.
(...)
Für die beiden Schwestern ist es nach wie vor eine Provokation, dass der Kindesvater fast täglich in der Bäckerei in X "auftaucht" oder sogar längere Zeit dort verbringt (Da ist sie wieder, die Bäckerei und der Stein des Anstosses ;-)
Alle Versuche, die beiden Mädchen zur Zeit zu einem Umgang mit dem Kindesvater zu bewegen, würden wahrscheinlich nur noch mehr zur Ablehnung der Schwestern führen.
Auf meine Nachfrage, ob sich X und X vorstellen können, eventuell ihre familiären Probleme mit einem Familienberater oder Therapeuten zu besprechen, lehnen dies beide Mädchen ab.
Weiteres Gefuchtel des Vaters mit Brechstangen könnte
a) zur weiteren Abwehr der Kinder führen und obendrein und deshalb
a) zum gerichtlichen Umgangsausschluß führen, uU mit Annäherungsverbot.
Und dann ist wirklich Schluß mit gelebter Vaterschaft.
Ich schreibe dies aus Erfahrungen in eigener Sache, in Begleitung anderer Familien seit vielen Jahren und in ständiger Teilnahme und aus Beratungen in örtlichen Vätergruppen.
-
Ansonsten bitte ich Dich um Mäßigung. Woher willst Du wissen, was ich außerhalb des Forum mache und womit ich mein Geld verdiene? Mein Rat ist gefragt und wer ihn berücksichtigt, der hat deutlich weniger Probleme. DAS kann ich ganz selbstbewußt feststellen. Garantien gibt es natürlich nicht. Nirgends!
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.