17-01-2015, 23:36
(17-01-2015, 17:27)Ibykus schrieb: Zwar wirst du dadurch nicht Umgangskontakte erzwingen können, aber dem Gericht sollte schon erklärt werden, dass das, was die Verfahrenspflegerin beschreibt, lediglich eine Wiederholung von Äußerungen zweier mütterlich indoktrinierter Kinder ist.
Sie ist ja auch nur Verfahrensbeistand (früher hiess es Verfahrenspflegerin, jetzt nicht mehr, siehe §§ 158, 174, 191 FamFG) und nicht Gutachterin. Hatte ich oben schon erwähnt: Ihr Bericht ist kein Gutachten. Sie soll Gespräche mit den Beteiligten führen und prüfen, ob eine gütliche Einigung möglich ist. Eventuelle Entfremdung zu diagnostizieren und Begründungen dafür zu liefern ist nicht ihr Job, wichtig ist nur der Ist-Zustand und was daraus zu machen ist.
Ich bin trotzdem einer Meinung mit dir, dass sie eine unprofessionelle und überflüssige Beteiligte ist. Den Grund hatte ich ebenfalls schon genannt: Bereits bei absoluter Minimalqualifikation hätte jede Mittelperson erst die Sprache auf indirekte Kontakte gebracht, hätte Briefe angeregt oder so etwas. Schliesslich hat der Vater seinen Willen klargemacht, nämlich Kontakt zu den Kindern und möglicherweise ist er damit einverstanden, über dieses Medium damit zu beginnen. Und schliesslich sind die Kinder einseitig auf Umgang Antifixiert, können sich aber Briefe vorstellen? Hier liegt vielleicht die Schnittmenge für einen Kompromiss. Nebenbei wäre es interessant, wenn die Kinder Briefe ablehnen würden. Den Umgang mit dem schrecklichen Vater ja, aber welche Begründung erfinden sie für einen Brief?
Wer solche supersimplen Wege ignoriert, der ist entweder extrem unfähig oder er ist bis obenhin voll mit Bösartigkeit und ignoriert es mit purer Absicht.
Vorstellungen über die Ex und eigene Strategien spielen im jetzigen Stadium schon lange keine Rolle mehr.