19-01-2015, 14:55
Die Beschwerde zum OLG geht ohne Anwalt, aber wenn es beim OLG verhandelt werden soll, ist Anwalt Pflicht.
Es schockiert mich zu hören, dass Forenpostings dir den Schlaf geraubt haben. Das darf nicht sein. Aber ich verstehe nicht, wieso Leute, die man nicht lesen will nicht einfach in die Ignorierliste gesteckt werden? Dafür ist sie da. Ich hätte das Forum schon längst abschalten müssen, wenn ich den Luxus nicht hätte, endlich einige Leute nicht mehr oder nur noch sehr am Rande lesen zu müssen - Dank der Moderatoren, die diesen Job machen. Ich weiss, dass sich auf Dauer einiges aufsummiert, der einzige Weg da raus ist Abstand.
Den Antrag mit der eMail Adresse kannst du genausogut stellen wie irgendeinen anderen Antrag. Ich sehe ihn in einer Reihe mit allen anderen Anträgen: Wenig Chance, dass sich damit letztlich irgendwas machen lässt. Du bist doch längst bei dem Punkt angelangt, dass die Beschäftigung mit dem Gericht nicht mehr zum Primärziel führt, sondern mit sekundären Zielen begründet wird. Hatten wir schon: Amtlichmachen, Nachweis der Bemühungen, Helferindustrie nerven etc. etc. etc.
Ich kann es dir aber auch noch detaillierter schildern, weil ich das selbst schon erlebt habe: Die direkte Kommunikation zwischen Kind und Vater zu unterbrechen oder irrezuleiten ist für Exen unseres Typs eine leichte Übung und typische Begleiterscheinung ab dem Punkt, ab dem der Vater nicht mehr als Deppensklave beim Gutsherrinnen-Umgang mitspielt. Irgendwelche vor Gericht beantragten Regelungen dazu sind viel leichter zu sabotieren wie der Umgang selbst. Ein ausgefallener Umgangstermin ist ja für alle Beteiligten dokumentier- und erfassbar, aber eine angeblich nicht angekommene eMail? Ein Telefon, das immer auf AB schaltet? Eine kleine Nummer in irgend einer Sperrliste, im Kindertelefon? Wenn du gegen den Bruch solcher Zusagen angehen willst, stehst du noch mehr auf verlorenem Posten wie beim Umgang. Schlimmer noch, du hast ein zusätzliches Feld aufgemacht, das man dir später brutal reinlügen kann: "Erst verspricht er vor Gericht unbedingt schreiben zu wollen und dann hat er doch keine Lust dazu".
Es schockiert mich zu hören, dass Forenpostings dir den Schlaf geraubt haben. Das darf nicht sein. Aber ich verstehe nicht, wieso Leute, die man nicht lesen will nicht einfach in die Ignorierliste gesteckt werden? Dafür ist sie da. Ich hätte das Forum schon längst abschalten müssen, wenn ich den Luxus nicht hätte, endlich einige Leute nicht mehr oder nur noch sehr am Rande lesen zu müssen - Dank der Moderatoren, die diesen Job machen. Ich weiss, dass sich auf Dauer einiges aufsummiert, der einzige Weg da raus ist Abstand.
Den Antrag mit der eMail Adresse kannst du genausogut stellen wie irgendeinen anderen Antrag. Ich sehe ihn in einer Reihe mit allen anderen Anträgen: Wenig Chance, dass sich damit letztlich irgendwas machen lässt. Du bist doch längst bei dem Punkt angelangt, dass die Beschäftigung mit dem Gericht nicht mehr zum Primärziel führt, sondern mit sekundären Zielen begründet wird. Hatten wir schon: Amtlichmachen, Nachweis der Bemühungen, Helferindustrie nerven etc. etc. etc.
Ich kann es dir aber auch noch detaillierter schildern, weil ich das selbst schon erlebt habe: Die direkte Kommunikation zwischen Kind und Vater zu unterbrechen oder irrezuleiten ist für Exen unseres Typs eine leichte Übung und typische Begleiterscheinung ab dem Punkt, ab dem der Vater nicht mehr als Deppensklave beim Gutsherrinnen-Umgang mitspielt. Irgendwelche vor Gericht beantragten Regelungen dazu sind viel leichter zu sabotieren wie der Umgang selbst. Ein ausgefallener Umgangstermin ist ja für alle Beteiligten dokumentier- und erfassbar, aber eine angeblich nicht angekommene eMail? Ein Telefon, das immer auf AB schaltet? Eine kleine Nummer in irgend einer Sperrliste, im Kindertelefon? Wenn du gegen den Bruch solcher Zusagen angehen willst, stehst du noch mehr auf verlorenem Posten wie beim Umgang. Schlimmer noch, du hast ein zusätzliches Feld aufgemacht, das man dir später brutal reinlügen kann: "Erst verspricht er vor Gericht unbedingt schreiben zu wollen und dann hat er doch keine Lust dazu".