19-01-2015, 17:59
(15-12-2014, 17:49)Ibykus schrieb: Das wirklich einfache Umgangs-/ Ordnungsgeldverfahren ist damit noch immer nicht abgeschlossen.Ich hatte zwdurch um Sachstandmitteilung gebeten.
Der das Verfahren einleitende Antrag ist aus März 2013 !!!
*lächel*
Antwort: die Akte liegt noch beim OLG.
Auf weitere Sachstandanfrage:
www.väterwiderstand.de/dokumente/2015-01-15_Gerichtsschreiben_in_Sachen_Ordnungsgeld.pdf
Ich hab's geahnt!