19-01-2015, 20:07
(19-01-2015, 19:43)p__ schrieb: Wie willst du §§ 10 – 18 GKG umgehen?hatte ich hier irgendwo schon geschrieben:*
die Vorschusspflicht gilt nicht bei Verfahren, die keine reinen Antragsverfahren sind; wo das Gericht also auch ex officio eingreifen kann.
Das ist gerade in Umgangsverfahren der Fall.
§ 14 FamGKG greift hier nicht.
* gefunden: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...#pid128462