20-01-2015, 12:34
In der "Legal tribune" online ein grösserer Artikel zur Entscheidung des EGMR: http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eg...echt-emrk/
Dort wird auch von der fehlenden Untätigkeitsbeschwerde gesprochen und das Urteil von 2011 genannt, das dann bekanntlich einfach von der deutschen Rechtspflege ausgesessen wurde.
Dort wird auch von der fehlenden Untätigkeitsbeschwerde gesprochen und das Urteil von 2011 genannt, das dann bekanntlich einfach von der deutschen Rechtspflege ausgesessen wurde.