20-01-2015, 17:16
(20-01-2015, 12:34)p__ schrieb: In der "Legal tribune" online ein grösserer Artikel zur Entscheidung des EGMR: http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eg...echt-emrk/Die Untätigkeitsbeschwerde war ja mittlerweile ein anerkanntes Rechtsmittel.
Dort wird auch von der fehlenden Untätigkeitsbeschwerde gesprochen und das Urteil von 2011 genannt, das dann bekanntlich einfach von der deutschen Rechtspflege ausgesessen wurde.
Ich selbst habe sie schon vor dem OLG geführt und hatte mit den Zulässigkeitsvoraussetzungen keine Probleme.
Dann hatte man meiner Erinnerung nach das
Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
(ich kann mich noch an die "Hurra-Rufe" erinnern)
beschlossen und damit alles schlimmer gemacht, als es war.