20-01-2015, 18:56
(20-01-2015, 18:22)p__ schrieb: Wie es irgendwann früher war, weiss ich nicht mehr. Du selbst hast jedenfalls mal geschrieben, die Untätigkeitsbeschwerde in diesem Rechtsbereich hätte es früher nicht gegeben. Was ich weiss, ist dass seit ein paar Jahren gilt: Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ist die richterrechtlich entwickelte Untätigkeitsbeschwerde auch in Umgangverfahren unstatthaft (siehe z.B. Hanseatisches OLG Bremsen Az. 4 WF 137/12 oder OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.2.2012, Az. II-8 WF 21/12).Die Untätigkeitsbeschwerde gab es früher nicht in zivilrechtlichen Verfahren. Sie entwickelte sich analog zum Verwaltungsrecht und war dann rechtlich unbestritten.
Zitat:ich kann mich noch an die "Hurra-Rufe" erinnern
Dann hast du glücklicherweise deine Meinung geändert? Dein Kommentar damals zur Einführung der Verzögerungsrüge begann mit "sehr löblich". Ich hatte damals zu abwarten vor vorschnellem Jubel oder Ablehnung geraten.
Mein "sehr löblich" bezog sich -das läßt sich übrigens an meiner anschließenden Kritik (die man natürlich auch lesen muss!) gut verdeutlichen, auf Deine Ankündigung
p schrieb:ich werde an anderer Stelle noch etwas dazu schreiben...!Ich aknn keinen Meinungswechsel erkennen!
Du hättest auch gut Rechtsverdreher werden können:
Frage an Radio Eriwan:
“Stimmt es, dass der Kosmonaut Juri Gagarin auf einer Wohltätigkeitsveranstaltung ein rotes Auto gewonnen hat?”
Antwort:
“Im Prinzip ja, jedoch handelte es sich nicht um den Kosmonauten Juri Gagarin, sondern um den Arbeiter Alexander Putisch und auch hat er kein rotes Auto bei einer Wohltätigkeitsveranstaltung gewonnen, sondern ihm wurde sein grünes Fahrrad vom Abstellplatz gestohlen, aber der Rest stimmt.”