22-01-2015, 10:14
@jorista: trennungsunterhalt?
der ist mit dem augenblick verwirkt, wenn sie in der wohnung des neu-zuküntigen-Ex lebt! es ist eine bedarfsgemeinschaft!
in meinem bekanntenkreis zu 99%deckende situation: es ist kein TU von dir zu zahlen, so ein FG hier in FS! nahtloster übergang des lebensmittelpunktes zu einem neuen versorger berechtigt den ausziehenden noch-ehepartner nicht, TU zu fordern!
deine ex hat auch TU durch das verlassen der ehe und beschlaf mit beischläfer zu beischlafzwecken verwirkt!
das FG hat sogar den KU in frage gestellt, da mütterchen ohne genehmigung vom papa mit den kindern weg ist!
wenn es dich finanziell trifft... würd ich da ganz schnell die spaßbremse ziehen und auch mir überlegen, aus deinem haus auszuziehen, solange es keine zuweisung gibt. hier gibts du zu schnell boden auf!
bb
netlover
der ist mit dem augenblick verwirkt, wenn sie in der wohnung des neu-zuküntigen-Ex lebt! es ist eine bedarfsgemeinschaft!
in meinem bekanntenkreis zu 99%deckende situation: es ist kein TU von dir zu zahlen, so ein FG hier in FS! nahtloster übergang des lebensmittelpunktes zu einem neuen versorger berechtigt den ausziehenden noch-ehepartner nicht, TU zu fordern!
deine ex hat auch TU durch das verlassen der ehe und beschlaf mit beischläfer zu beischlafzwecken verwirkt!
das FG hat sogar den KU in frage gestellt, da mütterchen ohne genehmigung vom papa mit den kindern weg ist!
wenn es dich finanziell trifft... würd ich da ganz schnell die spaßbremse ziehen und auch mir überlegen, aus deinem haus auszuziehen, solange es keine zuweisung gibt. hier gibts du zu schnell boden auf!
bb
netlover