22-01-2015, 19:42
(22-01-2015, 18:15)zeitgenosse schrieb: - Überleg dir das mit der Haaranalyse noch einmal. Du weisst nicht wie es beim JA laufen wird, also ob sie der Exe glauben werden mit dieser spinnerten Idee, du wärst Alkoholiker oder dir. Es wäre doch einfach schlecht für dich, wenn es darüber ein Gemetzel gäbe, ein Hin und Her mit viel Zeitverlust .... . Wo man das so einfach vermeiden könnte, indem man in der passenden Situation das Ergebnis dieser Haaranalyse auf den Tisch legen kann. "Ach, ich soll dem Alkohol zuneigen, ich habe da was ....." Da rastet die Exe doch komplett aus, wenn du sie quasi inflagranti der Lüge überführen kannst .... .
Ich würde ebenfalls dazu raten, diese Analyse machen zu lassen. Das problem liegt darin, wie solche Gerichtsverhandlungen ablaufen.
Die Exe behauptet, er sein Alkoholiker. Er hat nichts entgegenzusetzen, das wars dann. Einen zweiten Termin, oder eine zweite Chance gibt es nicht. Frauen können behaupten, was sie wollen - Männer müssen alles beweisen.
Wenn nun in einer solchen Gerichtsverhandlung im Laufe des "Schlagabtausches" die Exe behauptet, er sei Alkoholiker - und er zieht die Analyse aus dem Aktenkoffer, reicht sie de Richter mit der beiläufigen Bemerkung "die lügt doch, wenn sie den Mund aufmacht", dann hat er gepunktet. Hat er nichts, was er aus dem Aktenkoffer ziehen kann, dann wird das Gericht so entscheiden als wäre die Alkoholabhängigkeit bewiesen. Und dann ist das durch, eine zweite Chance vor diesem Gericht gibt es dann nicht mehr - deswegen müssen die Parteien ja vorher schriftlich vortragen, und deshalb bekommt die Gegenseiten den Vortrag vorher zum Lesen, um sich vorbereiten zu können.
Wer unvorbereitet kommt, der verliert.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1