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Rebellion gegen das Unterhaltsrecht
#4
(22-01-2015, 19:47)karlma schrieb: Ich denke mal, dass das kein grosser Wurf wird. Ich erwarte viel Getöse mit vielen sehr speziellen Voraussetzungen, die so wenige erfüllen, dass sich für die Masse nichts ändert. 

Immerhin wird das Thema auch mal anderswo aufgegriffen, wo es schon längst hingehörte. Was die Voraussetzungen angeht, ist
die in Gesetz gegossene Form dann wahrscheinlich ein ähnliches Ergebnis wie dieses:

"Erlaß-, erstattungs- oder vergütungsberechtigt ist das Unternehmen,
das die Mineralöle verwendet hat und bei dem die Summe der Steuer nach
Absatz 1 und der Stromsteuer nach § 10 Abs. 1 des Stromsteuergesetzes
im Kalenderjahr das 1,2fache des Betrages übersteigt, um den sich für
das Unternehmen der Arbeitgeberanteil an den
Rentenversicherungsbeiträgen durch Senkung der Beitragssätze (§1 des
Beitragsgesetzes 1999 vom 19. Dezember 1998, BGBI. I.S. 3843, 3848)
bei entsprechender Anwendung der abgesenkten Beitragssätze im gleichen
Zeitraum des Jahres 1998 vermindert hätte."

(aus dem Handelsblatt)

Alles verstanden?
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Rebellion gegen das Unterhaltsrecht - von p__ - 22-01-2015, 19:09
RE: Rebellion gegen das Unterhaltsrecht - von Sixteen Tons - 22-01-2015, 20:56
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