22-01-2015, 23:24
(22-01-2015, 20:55)joristra schrieb: @böser Chinese, und musstest oder hast Du die Werte vorzeigen müssen ??? Wenn ja, was hat das bewirkt ?Um es kurz zu sagen: nein ich musste die Werte nicht vorzeigen.
Das hatte aber nur den Hintergrund, dass ich damals ein Eilverfahren zur Umgangsregelung beantragt hatte und der Verhandlungstag schon auf 20 Tage später angesetzt war. In der Zwischenzeit haben unsere Anwälte mit dem Gericht hin- und hergeschrieben. Auf den letzten Brief meines Anwalt wurde der gegnerische Anwalt zu einer Stellungnahme aufgefordert. Wegen der kurzen Zeit konnte er aber nicht auf dem postalischem Weg antworten und hat seine Schrift zur Verhandlung mitgebracht. Der wurde aber weder vom Richter noch von meinem Anwalt gelesen. In den vorherigen Briefen wurde nie auf Alkohol hingewiesen. Im letzten dann schon. Ich hätte also etwas in der Hand gehabt....
Ich habe dies aber nur für den Gerichtstermin gemacht. Beim Jugendamt hätte ich das nicht gemacht. Beim Jugendamt hätte ich mich aber bereiterklärt auf Kosten der Gegenseite jederzeit solche Tests zu machen.