23-01-2015, 00:29
(22-01-2015, 21:37)Avatar schrieb: Naja Fahrzeugbriefe kann man sich auch neu ausstellen lassen. Kostet so um die 60 Euronen.Da auf dem Zulassungsbescheinigung Teil II steht, dass der Inhaber der Zulassungsbescheinigung nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen werde, frage ich mich, wer alles neue Zulassungsbescheinigungen ausstellen lassen kann. Ob wohl die dabei anfallenden Kosten von 60 Euro vom Eigentümer verlangt werden können, obwohl er das gar nicht bestellt hat?
(22-01-2015, 21:37)Avatar schrieb: Sicher kann man nur sein, wenn man Auto und Brief sein eigen nennt und natürlich der richtige Eigentümer eingetragen ist.Wer ist man?
Hier geht es um das Problem, dass jemand ein Auto bezahlt hat, das dann zum Hausrat erklärt wird, und dadurch teilweise Eigentum des Partners sein soll.
Wer der richtige Eigentümer sein soll, ist unklar. Wie es der Trottel, der das Auto bezahlt hat, nennt, braucht nicht mit dem, was zu Recht gemacht wird, übereinzustimmen.
(22-01-2015, 23:52)Antragsgegner schrieb: Habt ihr alle keine Kaufverträge?oder Eheverträge?