23-01-2015, 01:23
Ehevertrag bringt nichts.
Kaufvertrag ist ein eindeutiger Eigentumsnachweis!
Ein neuen Fahrzeugbrief kann nur derjenige ausstellen, der auch eingetragen ist! Es kann ja auch nur derjenige das Auto abmelden/ummelden, der eingetragen ist oder einen Kaufvertrag vorlegen kann bzw. ein Bevollmächtigter.
Bei der Neuausstellung muss man eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib des alten Scheines unterschreiben - die kann auch nur derjenige unterschreiben, der eingetragen ist oder ein Bevollmächtigter.
Kaufvertrag ist ein eindeutiger Eigentumsnachweis!
Ein neuen Fahrzeugbrief kann nur derjenige ausstellen, der auch eingetragen ist! Es kann ja auch nur derjenige das Auto abmelden/ummelden, der eingetragen ist oder einen Kaufvertrag vorlegen kann bzw. ein Bevollmächtigter.
Bei der Neuausstellung muss man eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib des alten Scheines unterschreiben - die kann auch nur derjenige unterschreiben, der eingetragen ist oder ein Bevollmächtigter.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.