24-01-2015, 21:06
Unangekündigt auf keinen Fall, das muss man schon beantragen. Das würde aber sowieso abgelehnt werden, jedenfalls aller Erfahrung nach.
Einen Befangenheitsantrag kannst du zu dem Zeitpunkt stellen, an dem dich die Besorgnis der Befangenheit übermannt. Wenn sie dich in der Verhandlung übermannt, musst du ihn allerdings auch dort stellen. Du kannst einen Richter nicht quasi rückwirkend ablehnen, das geht nicht.
Einen Befangenheitsantrag kannst du zu dem Zeitpunkt stellen, an dem dich die Besorgnis der Befangenheit übermannt. Wenn sie dich in der Verhandlung übermannt, musst du ihn allerdings auch dort stellen. Du kannst einen Richter nicht quasi rückwirkend ablehnen, das geht nicht.