24-01-2015, 21:51
ajo, dacht ich mir doch....nur mit Ankündigung, wenn überhaupt, ok.
Also kann ich mit meinem Befangenheitsantrag "mitten drin" die Veranstaltung also notfalls abbrechen?
Jedenfalls vielen Dank für die schnelle Antwort
Also kann ich mit meinem Befangenheitsantrag "mitten drin" die Veranstaltung also notfalls abbrechen?
Jedenfalls vielen Dank für die schnelle Antwort