25-01-2015, 01:02
Befangenheitsantrag kannst Du soweit ich weiss jederzeit stellen. Ueber den Antrag entscheidet dann allerdings der Kollege oder die Kollegin der Richterin. Und Du weisst ja, eine Kraehe hackt der anderen kein Auge aus. Das bringt nur was wenn es die Richterin komplett ueberreisst oder um sie so richtig zu aergern wenn manN eh nichts mehr zu verlieren hat.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!