26-01-2015, 16:00
(26-01-2015, 14:23)Gualterius schrieb: Was ist mit der gesteigerten Erwerbsobliegenheit?
Nur für Kindesunterhalt und dafür ist er kein Mangelfall. Somit ist dieser Punkt irrelevant.
Hinsichtlich der gestalterischen Möglichkeiten des unterhaltsrelevanten Einkommens bei Selbständigen habe ich allerdings die gegenteiligen Erfahrungen gemacht. Als Selbständiger wird man fast automatisch von Richtern und Helferindustrie als Trickser und Armrechner betrachtet, der mit miesen Methoden die armen Unterhaltsberechtigten um "ihr" Geld bringen will. Vergesst nicht, dass Richter Beamten sind mit starrem, gradlinigem Einkommen. Unsichere und variable Verhältnisse eines Unterhaltsverpflichteten wirken dagegen immer suspekt.
Entsprechend viel kriminelle Energie (wie bei Juristen üblich) kann einem begegnen. Nichtanerkennung von Unterlagen, endlose Verzögerungen wergen scheinbarer Widersprüche, Durchsetzung des altbekannten Prinzips im Unterhaltsrecht "man muss nur hart genug draufschlagen, dann hüpft das Geld hervor" können die Folge sein. Es stellt bei solchen Verhältnisse z.B. kein Problem für die Gegenseite dar, die Scheidung um Jahre zu verzögern. In dieser Zeit muss der Pflichtige seine kreative Buchführung mit immer höherem Aufwand betreiben und immer mehr Abstriche machen.
Ist alles eine zweischneidige Sache. Am Besten wärs, es würde sich im Privatleben und nicht im Gerichtssaal regeln. Bete darum, dass der Lover möglicht lange der Lover bleibt, vielleicht sogar so dumm ist, tatsächlich zu heiraten. Das wäre das teuerste und schönste Geschenk mit der weitreichendsten Positivwirkung, das man dir machen könnte.