26-01-2015, 18:44
(26-01-2015, 18:30)Theo schrieb: was in der Presse schon 'mal zitiert wurde, dann kannst Du gleich jegliche Löschung aufgeben.
Schwachsinn. "Schlampenschutzgesetz" war jahrelang im Kritikteil der Artikel seriöser Publikationen gängiger Begriff, mit dem der Widerspruch gegen die Reform beschrieben wurde. Die dadurch ausgedrückte kritische Ironie trifft sehr gut und ist durchaus nicht jenseitig niveaulos. Wenn du das in eine Reihe mit explizit abzulehnenden Begriffen wie Neg*r, F*tze & Co stellst, hast du sehr wenig Ahnung vom Inhalt der Bezeichnung Niveau.
Zitat:Will das Kind irgendwann tatsächlich wissen, ob der leibliche Vater auch der biologische ist
Wie denn? Es wird ja bewusst mit voller Absicht über seine Abstammung getäuscht und den rechtlichen Eltern das volle Recht gegeben, ihm eine falsche Komödie vorzuspielen. Wenn ich dir einen falschen Fünfziger gebe, du glaubst er ist echt, ihn nicht ausgibst, wirst du das weiterhin glauben. Trotzdem bist du betrogen worden und ich wäre ein Fälscher.