(26-01-2015, 18:30)Theo schrieb: Hier wurde das Recht des Kindes auf Kenntnis nicht tangiert. Will das Kind irgendwann tatsächlich wissen, ob der leibliche Vater auch der biologische ist, kann es die Zustimmung von seinen rechtlichen Eltern zu einem Gentest einfordern.
Das ist alles akademischer Firlefanz. Das wissen alle, welche mal etwas tiefer in die Materie eindringen.
Möglichkeit hin oder her, die Lebensrealität sieht doch völlig anders aus.
Fakt ist: es gibt in der Hinsicht keine klare Linie in der ganzen Rechtsprechung.
Außer es geht ums Geld, und da dürfen solche Kinder alles.
Das Beispiel von p hinsichtlich der Exhumierung spricht wohl Bände...