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LSG Stuttgart, L 2 SO 2489/14: Kein TU verlangt, Erspartes weg: keine Sozialhilfe
#1
Auf Sozialhilfe geklagt hatte eine 83jährige Rentnerin, die früher selbstständig war, deren Ehe in eine Trennung mündete,
wobei sie keinen Trennungsunterhalt verlangte und bis 2009 von ihren ersparten 100.000 Euro zehrte. Dabei gab sie monatlich
bis zu 2.200 Euro aus. Die Frau hat ihre Bedürftigkeit mutwillig herbeigeführt, konstatiert das LSG Stuttgart. Daher gibt es Sozialhilfe nun nur noch unter Maßgabe, das diese zurückzuzahlen ist, sofern die alte Dame wieder zu Geld kommt. Darüber hinaus geht die Rückzahlung der bis dahin aufgelaufenen Beiträge für die Unterstützung der Frau, auf die eventuellen Erben über.

Zitat:Wer das eigene Vermögen verjubelt, kann von den Leistungen der Grundsicherung im Alter ausgeschlossen werden. Erhält er statt dessen vom Sozialamt Unterstützung, muss diese möglicherweise zurückgezahlt werden und die Forderung kann im Todesfall des Hilfebedürftigen auf die Erben übergehen.

http://www.hartziv.org/news/20150121-har...erung.html

Fragt sich nur, welche Kosten der Frau die Richter den konkret sozialverträglich gefunden hätten...

Wenn ich so etwas lese, sehe ich keinen Grund, für das Alter zu sparen. Hier und jetzt das Leben leben...
So gesehen hat die Frau ja vielleicht alles richtig gemacht.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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LSG Stuttgart, L 2 SO 2489/14: Kein TU verlangt, Erspartes weg: keine Sozialhilfe - von Sixteen Tons - 26-01-2015, 20:28

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