27-01-2015, 11:17
(27-01-2015, 10:46)Theo schrieb: aus bedauerlichen Umständen
Diese "bedauerlichen Umstände" wurden erst durch das praktizierte Recht geschaffen! Ist die Kenntnis der Abstammung offen, spielen "bedauerliche Umstände" keine Rolle mehr.
Wenn du nun Massnahmen erfindest (denn es gibt sie nicht, soviel zum Thema wie ernst es dem Rechtswesen tatsächlich um die Abstammung ist), um dieses Recht vermeintlich zu reparieren, dann kann ich auch eine erfinden: Eine dritte Zeile in der Geburtsurkunde, direkt unter "1. Vater:______" und "2. Mutter:______". Die lautet "3. Leiblicher Vater, falls abweichend von 1.:_______" Dann ist die Information und das Wissen dort, wo sie von Anfang an hingehören, wenn man das Recht auf Abstammung gleich wichtig nimmt und gleich anwendet. Gewonnen aus einem schnellen und billigen Test.
Angesichts von möglichen Eizellenspenden (nicht in D, aber im Ausland) kann natürlich auch eine vierte Zeile für die leibliche Mutter drin sein.