27-01-2015, 23:36
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27-01-2015, 23:38 von Das Nerdliche Orakel.)
(27-01-2015, 12:09)Theo schrieb: Nein, die Umstände wurden durch das Recht nicht geschaffen. Die Umstände (also Schließung der Klinik, Nichteinhaltung der Dokumentationspflichten) konnten nur trotz des bestehenden Rechts nicht verhindert werdenDie Dokumentationspflicht wurde auch von Juristen geschaffen.
Wenn ich irgendwo herumvögel, und die Frau mich nicht kennt, dann ist es auch schwierig bis unmöglich, herauszufinden, wer der Vater ist. Da gibt es keine Dokumentationspflicht. Warum gibt es das bei Samenspenden in Kliniken?
(27-01-2015, 12:09)Theo schrieb:Nur wenn bekannt ist, von wem die Samenspende kommt. Es wird auch dann weiterhin "Vater unbekannt" geben. Genauso wie es bei Findelkindern "Mutter unbekannt" geben kann.(27-01-2015, 11:17)p__ schrieb: Eine dritte Zeile in der Geburtsurkunde, direkt ...Natürlich, auch das könnte gemacht werden. Auch in dem Fall wäre dann die Identität des Samenspenders preisgegeben und zwar in jedem Fall.
(27-01-2015, 12:09)Theo schrieb: Eine derartige Maßnahme wäre aber von der Legislative zu treffen, nicht von der Judikative, welche in dem Fall nur berechtigt war zu urteilen, ob das Recht auf Kenntnis der Abstammung des Samenspendekindes durchsetzbar sein muss.Hat ein Kind nun ein Recht auf Kenntnis seiner Abstammung, oder hat es das nicht?
Falls ja, welche Strafe droht jemandem, der dem Kind dieses Recht vorenthält - insbesondere heimtückisch, um sich einen finanziellen Vorteil zu verschaffen.