28-01-2015, 16:18
(28-01-2015, 10:52)Theo schrieb: Es gibt einen zivilrechtlichen Anspruch für das Kind, auf Verlangen Auskunft zu erhalten, falls die Information vorliegt.
Ein ehelich geborenes (Kuckucks-) Kind kann vom leiblichen Vater direkt nicht Auskunft verlangen. Das heißt, verlangen schon, aber nicht durchsetzen...
Durchsetzung geht nur über Anfechtung. Seitens des Kindes ab Volljährigkeit und auch da nur zwei Jahre ab Kenntnis der Umstände, das es so sein könnte.
Ein Kind welches erfährt, dass der juristische Vater nicht der leibliche ist, kann ohne Anfechtung gegen den juristischen Vater nur mit Zustimmung des leiblichen Vaters zum DNA Test Gewissheit bekommen. Stimmt der leibliche Vater nicht zu, bleibt die biologische Vaterschaft unbekannt.