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KU Verpflichtung erlischt durch Heirat
#2
(28-01-2015, 16:15)MasterOfDesaster schrieb: Helft mir mal, ich kapier es nicht.
Erlischt er nur dann wenn beide Eltern des Kindes heiraten oder wenn der Pflichtige jemand anderen heiratet?

http://web.de/magazine/geld-karriere/ver...t-30390450

Er erlischt natürlich nur dann, wenn die (vorher nicht verheirateten) Eltern einander heiraten.

Klar, denn während der Ehe ist der Vater nicht mehr barunterhaltspflichtig. Die Barunterhaltspflicht lebt zwar wieder auf, wenn sich die Eltern dann erneut trennen (und das Kind von der Mutter betreut wird), aber die Höhe muss eben neu ermittelt werden. Der Titel, der vor der Ehe bestand, hat dann keine Gültigkeit mehr. Klar hat das Kind aber einen Anspruch auf einen neuen Titel.
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RE: KU Verpflichtung erlischt durch Heirat - von Theo - 28-01-2015, 16:23

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