28-01-2015, 17:49
BGH-Urteil ist draussen: "Kinder, die mit einer anonymen Samenspende gezeugt wurden, haben von Anfang an ein Recht auf Auskunft über die Identität ihres biologischen Vaters."
Die Kliniken müssen immer Auskunft geben. Aber die Eltern den Kindern nicht, so dass dieses Recht auf Kenntnis der Abstammung in der Praxis ein Popanz bleibt: "Eltern können überdies allein entscheiden, wann sie ihren Kindern diese Informationen mitteilen wollen."
Zum Schluss die Anmerkung: "Das BGH-Urteil hat auch für Samenspender Konsequenzen: Sie können nun von ihren Kindern frühzeitig zu Unterhaltszahlungen aufgefordert oder mit Ansprüchen aufs Erbe konfrontiert werden - trotz aller gegenteiligen Zusicherungen der Kliniken und sogenannten Wunscheltern."
Kann ganz schön teuer und folgenreich werden, so eine "anonyme" Samenspende.
https://de.nachrichten.yahoo.com/bgh-kin...09451.html
Ergänzung: Der Samenspender hat natürlich keine Rechte, denn er ist ein Mann.
Die wirtschaftliche Interessen des Samenspenders seien „nicht maßgeblich.“
"Die Angst vor Unterhaltszahlungen oder Erbrechten kann also nicht rechtfertigen, dass der Name des Erzeugers geheim bleibt." (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof XII ZR 201/13).
Konsequent weitergedacht kann das Recht auf Kenntnis der Abstammung keine Einbahnstrasse sein. Vor allem nicht, wenn der Spender mit möglichen Pflichten aufgrund dieser Abstammung konfrontiert werden kann. Ein Samenspender muss demnach ohne Altersgrenze jederzeit erfahren können, ob und welche Kinder entstanden sind und anschliessend Sorgerecht beantragen können.
Männer zu verpflichten ohne ihnen Rechte zu geben ist natürlich ein weit stärkeres Staatsprinzip, klar.
Die Kliniken müssen immer Auskunft geben. Aber die Eltern den Kindern nicht, so dass dieses Recht auf Kenntnis der Abstammung in der Praxis ein Popanz bleibt: "Eltern können überdies allein entscheiden, wann sie ihren Kindern diese Informationen mitteilen wollen."
Zum Schluss die Anmerkung: "Das BGH-Urteil hat auch für Samenspender Konsequenzen: Sie können nun von ihren Kindern frühzeitig zu Unterhaltszahlungen aufgefordert oder mit Ansprüchen aufs Erbe konfrontiert werden - trotz aller gegenteiligen Zusicherungen der Kliniken und sogenannten Wunscheltern."
Kann ganz schön teuer und folgenreich werden, so eine "anonyme" Samenspende.
https://de.nachrichten.yahoo.com/bgh-kin...09451.html
Ergänzung: Der Samenspender hat natürlich keine Rechte, denn er ist ein Mann.
Die wirtschaftliche Interessen des Samenspenders seien „nicht maßgeblich.“
"Die Angst vor Unterhaltszahlungen oder Erbrechten kann also nicht rechtfertigen, dass der Name des Erzeugers geheim bleibt." (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof XII ZR 201/13).
Konsequent weitergedacht kann das Recht auf Kenntnis der Abstammung keine Einbahnstrasse sein. Vor allem nicht, wenn der Spender mit möglichen Pflichten aufgrund dieser Abstammung konfrontiert werden kann. Ein Samenspender muss demnach ohne Altersgrenze jederzeit erfahren können, ob und welche Kinder entstanden sind und anschliessend Sorgerecht beantragen können.
Männer zu verpflichten ohne ihnen Rechte zu geben ist natürlich ein weit stärkeres Staatsprinzip, klar.