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Beistand möglich am FamG?
#9
Selbst wenn der Befangenheitsantrag abgelehnt wird muss es kein Nachteil für Dich sein.

Meine Richterin hat zum ersten mal eingesehen das die KM nicht mitarbeiten will. Nun hat die Richterin ihr ( uns ) eine Familienberatung auferlegt wo die KM beweisen muss das sie gewillt ist mich in die gemeinsame Sorge mit ein zu beziehen Smile Denn die KM und ihre RAtin heuchelten es bis jetzt nur vor es zu wollen.

Mach es das Kostet nicht die Welt. Aber regt zum nachdenken an.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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Beistand möglich am FamG? - von Pinke Ohnesorg - 24-01-2015, 21:01
RE: Beistand möglich am FamG? - von the notorious iglu - 24-01-2015, 21:06
RE: Beistand möglich am FamG? - von the notorious iglu - 24-01-2015, 21:55
RE: Beistand möglich am FamG? - von p__ - 24-01-2015, 23:09
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RE: Beistand möglich am FamG? - von Zala - 28-01-2015, 18:21
RE: Beistand möglich am FamG? - von bio - 29-01-2015, 06:52
RE: Beistand möglich am FamG? - von p__ - 29-01-2015, 10:28
RE: Beistand möglich am FamG? - von p__ - 29-01-2015, 11:03
RE: Beistand möglich am FamG? - von the notorious iglu - 30-01-2015, 23:18

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