29-01-2015, 09:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-01-2015, 09:56 von Pinke Ohnesorg.)
Erstmal noch ein Dankeschön für Eure Erfahrungsberichte und Ratschläge.
Es kam genau so wie ich es erwartet hatte.
Mir wurde maximales Streitpotential unterstellt, mein Hinweis, dass es nach eingeleiteten Gerichtsverfahren nun 12:0 für die KM steht wurde gelangweilt abgetan...dass die KM vor zwei Jahren aus der Famileinberatung ausgestiegen ist: kein Thema....., dass mir vor ein paar Tagen ein Sozialrichter im selben Haus einen Strafantrag wegen Falschaussagen gegen die KM empfohlen hat (zb. Kind lebe 80% bei Ihr, löste diesen Prozess dann aus) : "das sollte man mit Ihnen auch machen"....usw.usw......
"So, ich entziehe nun beiden Eltern die Gesundheitssorge!"......daraufhin zog die KM einen Antrag aus der Tasche den ich unterschreiben sollte (Kostenübernahmeantrag Krankenkasse, war mir bisher unbekannt) "Wenn Sie das Jetzt unterschreiben, könnte ich vielleicht......."
Ich sollte also per Sorgerechtsentzugandrohung zur Unterschrift genötigt werden......
ok, jetzt hab ich den Beschluss zur einstweiligen Anordnung erhalten:
Der KM wird erstmal die Alleinbefugnis erteilt (Arzt-/Therapiesuche)......(ausgelöst wurde das Ganze, weil ich einen Therapeuthen abgelehnt habe, der mir ganz und gar nicht koscher erschien....., so wie ein besorgter Vater eben handelt.)
Denke das ist dann nur das Vorspiel, um mir dann im Hauptverfahren die Sorge (zumindest Gesundheitssorge) ganz zu entziehen, wie diese selten ungebildete ("Französisch ist nur eine Randsprache, die hier weit und breit nicht gesprochen wird"), selbstverliebte ("ich bin schon 25 Jahre Familien-hin-richterin, ich weiß das!") und wirklich ekelhaft arrogante, faule Justizfunktionärin (zur JA-Frau: "ja, die Aktenberge sind ja viel zu dick") mit Minuszeichen im Nachnamen dies im letzten Jahr schon einmal gemacht hat.
Im Beschluss nun steht einleitend Kind lebe hauptsächlich bei der Mutter mit regelmäßigem Umgang zum Vater, u.a. darauf stützt sie ihre Entscheidung. Schon das ist falsch, Kind lebt exakt 50:50 bei beiden. Tja, entweder zu faul oder zu doof die Akten zu lesen....oder eben BEFANGEN.
Meine Therapeuthenempfehlung (eingeholt beim Kinderschutzbund, die Kind seit Jahren kennen): "Von Ihnen kommt hier nichts Konstruktives!" nichtmal angehört.......
Meine Frage: dem Beschluss will ich widersprechen, mit zb. Zeugenaussagen der Eltern der drei besten Freunde (kein Kind kommt bei KM im Haushalt mehr zu Besuch, die KM hat bei allen drei Elternpaaren Hausverbot!) usw.....
Hänge ich an den Widerspruch nun einfach einen formlosen Befangenheitsantrag dran, oder stelle ich erstmal nur einen solchen Antrag in Hinblick auf Verhandlungsführung und Beschluss (und vergangene Beschlüsse etc.)?
sry, wenns ein wenig durcheinander erscheinen mag, bin immer noch sehr aufgewühlt und tatsächlich doch wieder fassungslos aufgrund dieser widerlichen Willkür-HinRichterin.....
Es kam genau so wie ich es erwartet hatte.
Mir wurde maximales Streitpotential unterstellt, mein Hinweis, dass es nach eingeleiteten Gerichtsverfahren nun 12:0 für die KM steht wurde gelangweilt abgetan...dass die KM vor zwei Jahren aus der Famileinberatung ausgestiegen ist: kein Thema....., dass mir vor ein paar Tagen ein Sozialrichter im selben Haus einen Strafantrag wegen Falschaussagen gegen die KM empfohlen hat (zb. Kind lebe 80% bei Ihr, löste diesen Prozess dann aus) : "das sollte man mit Ihnen auch machen"....usw.usw......
"So, ich entziehe nun beiden Eltern die Gesundheitssorge!"......daraufhin zog die KM einen Antrag aus der Tasche den ich unterschreiben sollte (Kostenübernahmeantrag Krankenkasse, war mir bisher unbekannt) "Wenn Sie das Jetzt unterschreiben, könnte ich vielleicht......."
Ich sollte also per Sorgerechtsentzugandrohung zur Unterschrift genötigt werden......
ok, jetzt hab ich den Beschluss zur einstweiligen Anordnung erhalten:
Der KM wird erstmal die Alleinbefugnis erteilt (Arzt-/Therapiesuche)......(ausgelöst wurde das Ganze, weil ich einen Therapeuthen abgelehnt habe, der mir ganz und gar nicht koscher erschien....., so wie ein besorgter Vater eben handelt.)
Denke das ist dann nur das Vorspiel, um mir dann im Hauptverfahren die Sorge (zumindest Gesundheitssorge) ganz zu entziehen, wie diese selten ungebildete ("Französisch ist nur eine Randsprache, die hier weit und breit nicht gesprochen wird"), selbstverliebte ("ich bin schon 25 Jahre Familien-hin-richterin, ich weiß das!") und wirklich ekelhaft arrogante, faule Justizfunktionärin (zur JA-Frau: "ja, die Aktenberge sind ja viel zu dick") mit Minuszeichen im Nachnamen dies im letzten Jahr schon einmal gemacht hat.
Im Beschluss nun steht einleitend Kind lebe hauptsächlich bei der Mutter mit regelmäßigem Umgang zum Vater, u.a. darauf stützt sie ihre Entscheidung. Schon das ist falsch, Kind lebt exakt 50:50 bei beiden. Tja, entweder zu faul oder zu doof die Akten zu lesen....oder eben BEFANGEN.
Meine Therapeuthenempfehlung (eingeholt beim Kinderschutzbund, die Kind seit Jahren kennen): "Von Ihnen kommt hier nichts Konstruktives!" nichtmal angehört.......
Meine Frage: dem Beschluss will ich widersprechen, mit zb. Zeugenaussagen der Eltern der drei besten Freunde (kein Kind kommt bei KM im Haushalt mehr zu Besuch, die KM hat bei allen drei Elternpaaren Hausverbot!) usw.....
Hänge ich an den Widerspruch nun einfach einen formlosen Befangenheitsantrag dran, oder stelle ich erstmal nur einen solchen Antrag in Hinblick auf Verhandlungsführung und Beschluss (und vergangene Beschlüsse etc.)?
sry, wenns ein wenig durcheinander erscheinen mag, bin immer noch sehr aufgewühlt und tatsächlich doch wieder fassungslos aufgrund dieser widerlichen Willkür-HinRichterin.....