30-01-2015, 23:18
Ich bin gerade in der Stimmung kostenlose Ratschläge zu geben, deshalb...
Gegen eine einstweilige Anordnung ist kein Rechtsmittel zulässig. Ich werde jetzt nicht extra nachsehen sondern es dir aus dem Gedächtnis sagen mit der Möglichkeit, dass es falsch ist:
In Kindschaftssachen ist das Hauptverfahren von Amts wegen einzuleiten.
Gegen eine einstweilige Anordnung ist kein Rechtsmittel zulässig. Ich werde jetzt nicht extra nachsehen sondern es dir aus dem Gedächtnis sagen mit der Möglichkeit, dass es falsch ist:
In Kindschaftssachen ist das Hauptverfahren von Amts wegen einzuleiten.