02-02-2015, 15:55
(02-02-2015, 14:23)Gualterius schrieb:Zitat:Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes im November 2014 müssen Mutter und Vater gleichermaßen für den Barunterhalt ihrer Kinder aufkommen, wenn sie sich die Betreuung genau hälftig teilen. Schon bei einer Sechzig-vierzig-Aufteilung ist wieder allein einer der Elternteile – in der Regel der Vater – zahlungspflichtig.
Welches BGH Urteil vom November 2014 meinen die?
Das hier:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=9861
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #