(03-02-2015, 21:39)CheGuevara schrieb: @bruno:
Das sind keine sechs Wochen sondern sechs Monate, zumindest steht das in Par 1361 b BGB so drin.
Danke. Hab gleich mal najchgelesen im Par 1361b. Ich hatte in Erinnerung, dass es sich bei der Frist um 6 Wochen handelt. Insgeheim hatte ich gehofft, dass meine liebe Frau mal 2 Monate Urlaub macht und ich dadurch irgend wie die Wohnung, auch während der Trennungszeit zugesprochen bekomme. Aber 6 und mehr Monate wird meine liebe Frau wohl leider eher nicht in der Welt umher tingeln. Schade eigentlich. Ich gönne ihr durchaus einen entspannenden und ausgiebigen Urlaub.
Andererseits könnte ich auf diese Art und Weise ja auch mir einen Job suchen bei dem ich nicht so oft nach hause komme. Dann ließe sich die Trennungszeit wenigstens auch vernünftig nachweisen. Allerdings verdient man auf Montage eine ganze Menge. Das ist für die Bemessung eines eventuellen nachehelichen Unterhalts nicht gerade sinnvoll.
(03-02-2015, 21:39)CheGuevara schrieb: Wenn Du noch große Belastungen auf dem Haus drauf hast, dann wirst du das bei den Rahmenbedingungen nicht halten können.Leider habe ich die Vermutung während der Trennungszeit nicht Kosten deckend leben zu können und werde daher wohl langsam in den Dispo fahren. Zur Not muss ich mein Auto verkaufen und in der Trennungszeit mit dem Fahrrad fahren.
Für unerwartete Karieresprünge ist noch Zeit, nachdem der nacheheliche Unterhalt abgeurteilt ist. Bis dahin nehme ich mir ein Beispiel an meiner lieben Frau und lasse meine Karriere so schleifen wie es meine Frau seit eh und je macht.
Komischer Weise haben sich sogar seit einiger Zeit sogar die bei der Bemessung des nachehelischen Unterhalts anrechenbaren Ausgaben erhöht. Leider gebe ich seit dem jeden Monat mehr aus als ich ein nehme. Daher kann ich, obwohl ich es wirklich gerne machen würde, mir zweite Wohnung während der Trennungszeit leisten. Da muss ich durch.
Wichtig ist, die den möglichen Eheattenunterhalt senkenden Ausgaben nicht zu vernachlässigen. Hätte nie gedacht was es z.B. für teure Krankenversicherungen gibt. Unglaublich was da manche Gesellschaften für Preise aufrufen. Aber während der Trennungszeit soll man ja seine Gesundheit nicht vernachlässigen.
Bei Ausgaben die keinen Einfluiss auf einen möglichen nachehelichen Ehegattenunterhalt haben bin ich recht sparsam. Ich esse sogar deutlich weniger als bisher. Trinke Leituingswasser usw. Mehr als 2000 kcal braucht man nun wirklich nicht wirklich. Das ist sicherlich auch mal ganz gesund das so zu handhaben.
(03-02-2015, 21:39)CheGuevara schrieb: ... noch sind nicht alle Fragen beantwortet.
Welche Fragen sind noch offen ?
Meine Frage ist: Wie und womit kann ich die Trennungszeit sinnvoll verbringen.
Gruß
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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