03-02-2015, 22:52
Beim Kindesunterhalt ist es egal, es geht immer rauf, wenn du mehr verdienst. Beim Ehegattenunterhalt kommts drauf an, ob die Ex überhaupt einen Anspruch hat. Wenn ja, dann wäre es auch noch möglich, sich vor der Scheidung auf Basis der jetzigen Verhältnisse zu einigen und erst dann einen Zusatzjob zu machen. Zahlst du im Moment Trennungsunterhalt?
Und schliesslich gilt nicht nur für den (bei dir nicht stattfindenden) Versorgungsausgleich die Stichtagregelung, sondern auch für den Unterhalt. Massgeblich für die "ehelichen Verhältnisse" ist also die Zustellung des Scheidungsantrages. Der wird normalerweise so drei, vier Monate vor Ende des Trennungsjahres angenommen.
Und schliesslich gilt nicht nur für den (bei dir nicht stattfindenden) Versorgungsausgleich die Stichtagregelung, sondern auch für den Unterhalt. Massgeblich für die "ehelichen Verhältnisse" ist also die Zustellung des Scheidungsantrages. Der wird normalerweise so drei, vier Monate vor Ende des Trennungsjahres angenommen.