04-02-2015, 09:45
(04-02-2015, 01:05)Bruno schrieb: Anstreben:
- Gütertrennung
- Verzicht auf nachehelichen Ehegattenunterhalt
- hälftige Betreung des Kindes (Zeitkonto, sollte über das hinweg etwa ausgeglichen sein)
- gemeinsames Sorgerecht (haben das beide automatisch ?)
- gemeinsames Umgangsrecht (haben das beide automatisch ?)
- gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht (haben das beide automatisch ?)
- von beiden Eltern für das Kind angestrebten Bildungsweg und Ausbildungsort (Stadt) fest halten
Der Kindesunterhalt ist durchaus per Vertrag zwischen den Eltern zu bestimmen, aber nicht zu Lasten Dritter sondern per Erfüllungsübernahme. Bei dir sicher nicht praktikabel, oder ist deine Ex Gutverdienerin? Die muss auch möglich sein. Ansonsten:
- Gütertrennung habt ihr doch schon? Wenn nicht, ist der Ausschluss des Zugewinnausgleichs das Ziel des Wunschs
- Unterhaltsverzicht geht, auch schon beim Trennungsunterhalt, aber die Ex muss sich selber finanzieren. Sobald sie Sozialleistungen will, findet ein Anspruchsübergang statt und man wird dir ans Geldbeutelleder wollen.
- Eine Umgangsvereinbarung bis hin zum Wechselmodell könnt ihr treffen.
- Gemeinsames Sorgerecht besteht bereits, da verheiratet gewesen.
- ABR ist Teil der Sorgerechts, habt ihr gemeinsam.
- Ist Bestandteil des Sorgerechts, fraglich ob das im Voraus per Vertrag festzulegen ist. Ist auch nicht sinnvoll, wer weiss schon wie sich das Kind entwickelt.
Die Punkte sind ja ganz nett, aber das Problem ist nicht die Wunschliste, sondern die Zustimmung des Expartners dafür zu bekommen. Für wesentlich halte ich eine Umgangsvereinbarung und eine angriffsfeste Regelung zum Ehegattenunterhalt. Lass dich da von deinem Anwalt beraten, der eure Einkommensverhältnisse kennt.