04-02-2015, 11:33
Solche Vereinbarungen würde ich ohnehin immer beurkunden lassen. Im Grunde sind es Eheverträge, die sind bis zur letzten Sekunde vor der rechtlichen Scheidung möglich.
Aber um die Frage genauer zu beantworten: Eine Beurkundung ist meist zwingend vorgeschrieben, nämlich dann wenn bestimmte Bereiche betroffen sind. Das sind: Wahl eines neuen Güterstandes, Vereinbarungen zum Versorgungs- oder Zugewinnausgleich, nachehelicher Unterhalt, Rechtswahl, Übertragung von Immobilien.
Im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs wird gemäss § 127a BGB die notarielle Beurkundung durch die Aufnahme der Erklärungen in ein nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung errichtetes Protokoll ersetzt.
Aber um die Frage genauer zu beantworten: Eine Beurkundung ist meist zwingend vorgeschrieben, nämlich dann wenn bestimmte Bereiche betroffen sind. Das sind: Wahl eines neuen Güterstandes, Vereinbarungen zum Versorgungs- oder Zugewinnausgleich, nachehelicher Unterhalt, Rechtswahl, Übertragung von Immobilien.
Im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs wird gemäss § 127a BGB die notarielle Beurkundung durch die Aufnahme der Erklärungen in ein nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung errichtetes Protokoll ersetzt.