Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Gehaltsauskunft im Ausland durchsetzen
#1
Hallo Leute habe wollte mal wissen wie eine Gehaltsauskunft für im Ausland lebenden Unterhaltszahler durchzusetzen ist.

Zur Info.

Habe mit meiner EX eine 9 jährige Tochter in Deutschland wir waren nicht verheiratet.
Bin vor 5 Jahren aus Deutschland ausgewandert und lebe nun in Frankreich nahe dem Rheintal. Unterhalt wird monatlich nach Titel bezahlt. Mit meiner jetzigen französischen Partnerin habe ich 2 Kinder im alter von 2 und 4 Jahren.

Vor 3 Jahren gab es eine Abänderungsklage.
Obwohl ich alle Informationen rausgegeben habe, war eine genaue Berechnung seitens des Gerichts nicht möglich.( Arbeitgeber in Frankreich, welcher Eigenbedarf mit Kinder)
Letztendlich wurde Ausgehandelt das es wohl mit 2 zusätzlichen Kindern nicht mehr reichen würde weiter Betreuungsunterhalt zu zahlen.

Seitdem war Ruhe.

Nun möchte meine EX eine vollständigen Gehaltsauskunft über uns, und hat mir Notfalls mit Anwalt und Gericht gedroht. Was will die noch von mir?

Das Jugendamt hält sich vermutlich aus der Sache raus, habe seit der Geburt des Kindes nichts mehr gehört.

Was kann da noch kommen?
Wie kann ich uns gegen weiteren Zugriff schützen??


Bin für jeden Rat dankbar
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Gehaltsauskunft im Ausland durchsetzen - von Franken - 04-02-2015, 15:06
RE: Gehaltsauskunft im Ausland durchsetzen - von blue - 04-02-2015, 17:05
RE: Gehaltsauskunft im Ausland durchsetzen - von blue - 05-02-2015, 18:06
RE: Gehaltsauskunft im Ausland durchsetzen - von g_r - 09-02-2015, 16:15

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste