04-02-2015, 15:10
Nur auf die Vermutung hin gibts kein alleiniges ABR.
- selbst mit gemeinsamem Sorgerecht wäre es illegal, wenn sie das Kind einpackt und über die Landesgrenze zieht.
- selbst mit alleinigem Aufenthaltsbestimmungsrecht des Vater könnte sie in der Praxis das Kind einpacken und über die Landesgrenze abhauen. Das wäre dann ein strafrechtlich relevanter Kindesentzug, aber wenn sie in ein Land geht in dem das nicht durchgesetzt wird nutzt das in der Praxis nichts.
Am sinnvollsten ist es noch, keine Ausweispapiere herzugeben. Aber auch dagegen gibt es Tricks.
- selbst mit gemeinsamem Sorgerecht wäre es illegal, wenn sie das Kind einpackt und über die Landesgrenze zieht.
- selbst mit alleinigem Aufenthaltsbestimmungsrecht des Vater könnte sie in der Praxis das Kind einpacken und über die Landesgrenze abhauen. Das wäre dann ein strafrechtlich relevanter Kindesentzug, aber wenn sie in ein Land geht in dem das nicht durchgesetzt wird nutzt das in der Praxis nichts.
Am sinnvollsten ist es noch, keine Ausweispapiere herzugeben. Aber auch dagegen gibt es Tricks.