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Erwerbsobliegenheit im Wechselmodell
#4
Gründe könnte man viele anführen, aber ich weiss ja nicht ob die bei dir zutreffen. Ein guter Grund wäre es z.B., wenn man nachweisen kann dass man mit der gegenwärtigen Vorsorge im Alter bedürftig wird und deshalb mehr Vorsorge betreiben muss. Wenn du aber ohnehin eine überdurchschnittliche Rente zu erwarten hast, bringt dieses Argument natürlich nichts. Auch bei sehr guten Einkommen lassen sich Einkommensbereinigungen leichter durchsetzen, denn schliesslich fliesst immer noch sehr viel Richtung Kind.

Was den Richter interessiert, weiss man immer erst hinterher. Man geht in so ein Verfahren mit möglichst vielen Patronen, in der Hoffnung dass irgendeine trifft.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Erwerbsobliegenheit im Wechselmodell - von Bereschit - 27-07-2015, 14:49
RE: Kindesunterhalt bei paritätischer Doppelresidenz - von p__ - 04-02-2015, 15:33

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